Einmalige Aufnahmegebühr 15,00 EUR
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dem jeweiligen Beitrag enthalten. Bei gemeinsamer Steuerklärung von Ehegatten, die beide Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins sein müssen, werden die Jahreseinnahmen addiert.
Einnahmen sind die, in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen Bezüge, die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Rentenbezüge sowie alle Lohnersatzleistungen und bei den sonstigen Einkünften die Einnahmen aus diesen.
*Bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung und Einnahmen bis 10.000,00 EUR, ist für Schüler, Studenten und Auszubildende, ein ermäßigter Beitrag i.H.v. 55,00 EUR zu zahlen