BEITRAGSORDNUNG 2018

Einmalige Aufnahmegebühr 15,00 EUR

JAHRESMITGLIEDSBEITRAG NACH EINKOMMEN

  • * bis unter 10.000,00 EUR
    80,00 EUR
  • 10.000,00 EUR bis unter 32.000,00 EUR
    90,00 EUR
  • 32.000,00 EUR bis unter 46.000,00 EUR
    120,00 EUR
  • 46.000,00 EUR bis unter 60.000,00 EUR
    150,00 EUR
  • 60.000,00 EUR bis unter 72.000,00 EUR
    180,00 EUR
  • ab 72.000,00 EUR
    230,00 EUR
     

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dem jeweiligen Beitrag enthalten. Bei gemeinsamer Steuerklärung von Ehegatten, die beide Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins sein müssen, werden die Jahreseinnahmen addiert.

Einnahmen sind die, in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen Bezüge, die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, Rentenbezüge sowie alle Lohnersatzleistungen und bei den sonstigen Einkünften die Einnahmen aus diesen.

*Bei ganzjähriger Kindergeldberechtigung und Einnahmen bis 10.000,00 EUR, ist für Schüler, Studenten und Auszubildende, ein ermäßigter Beitrag i.H.v. 55,00 EUR zu zahlen